Zollbestimmungen für Tabak, Zigaretten und Alkohol von Mallorca nach Deutschland innerhalb der EU

Obwohl die Europäische Union eigentlich für den freizügigen Warenverkehr innerhalb Europas steht, gibt es auf Reisen noch immer einige wichtige Zollgrenzen zu beachten. Offiziell werden diese heute als Richtwerte bezeichnet. Soll heißen: Wer den Richtwert ganz geringfügig überschreitet, wird vermutlich kein Problem bekommen. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise im Kofferraum drei große Kartons mit Spirituosen gefunden werden, die den Richtwert von 10 Litern um das Dreifache übersteigen.

Im Folgenden haben wir für Sie alle wichtigen Zollbestimmungen zusammengefasst, damit ihr nächster Mallorca Urlaub ohne Probleme verläuft. Wenn Sie noch nach einer Unterkunft auf Mallorca suchen, mieten Sie eine Finca bei uns.

Zollfreie Warenmengen im Überblick

Vermutlich werden Sie für Ihre Reise nach Mallorca das Flugzeug nehmen. In diesem Fall findet Ihre ganze Reise innerhalb der EU statt, so dass die entsprechenden Richtwerte des Zolls gelten. Hier die zollfreien Mengen für die wichtigsten Waren in der Übersicht:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 Kilogramm Rauchtabak
  • 110 Liter Bier
  • 60 Liter Schaumwein/Sekt
  • 20 Liter "Zwischenerzeugnisse" (Sherry, Portwein, etc.)
  • 10 Liter Alkopops
  • 10 Liter Spirituosen
  • 10 Kilogramm Kaffee
  • 10 Kilogramm kaffeehaltige Waren

Für normalen Wein gibt es keinen Richtwert. Sie können also theoretisch so viel Wein mitnehmen wie in Ihren Koffer oder in den Kofferraum Ihres Autos passt. Umfassende Erklärungen finden Sie auf der Website des Deutschen Zolls. Schauen Sie hier auch nach, ob es eventuell aktuelle Änderungen gegeben hat.

Überschreitung zollfreier Richtmengen - was ist zu beachten?

Der Zoll legt großen Wert darauf, dass die eingeführten Waren für den privaten Zweck verwendet werden. Werden Sie an der Grenze mit 200 Flaschen Tunel oder Licor 43 im Kofferraum erwischt, liegt der Verdacht nahe, dass Sie die Flaschen gewerbsmäßig weiterverkaufen möchten. Dann kann es sein, dass der Zoll nachträgliche Steuern und Gebühren erhebt oder Ihnen sogar ein Bußgeld aufbrummt. Können Sie jedoch nachweisen, dass die mitgebrachten Genussmittel für den privaten Zweck bestimmt sind, dürfen Sie meist problemlos einreisen.

Hinweise zur Einfuhr von Tabakwaren aus Spanien

Auf Tabakwaren wie Zigaretten werden mittlerweile europaweit enorm hohe Steuern erhoben. Entsprechend beliebt sind billige geschmuggelte Zigaretten aus dem außereuropäischen Ausland. Wenn Sie am Flughafen von Palma zwei Stangen Zigaretten mit offiziellem spanischem Steuerzeichen kaufen, haben Sie damit in Deutschland bei der Einreise kein Problem. Verzichten Sie jedoch darauf, scheinbar günstige Schmuggelware in halbseidenen Geschäften oder auf Märkten zu kaufen. Selbst wenn Sie die Richtwerte der EU einhalten gilt der Import von Zigaretten ohne Steuerzeichen als Steuerhehlerei, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Zollstrafen für gefälschte Markenprodukte aus Mallorca

Bei jedem Bummel entlang der Strandpromenaden auf Mallorca sowie auf Märkten und in den Einkaufsstraßen sehen Sie immer wieder enorm günstige Produkte von ansonsten sehr teuren Designerlabels oder Fußballtrikots. Dabei liegt auf der Hand, dass für 10 Euro angebotene Sonnenbrillen von Prada, Handtaschen von Louis Vuitton und Adidas-Fußballtrikots von Neymar & Co. Fälschungen sind.

Reisen Sie mit einer einzigen gefälschten Sonnenbrille auf der Nase ein, wird der Zoll Sie vermutlich ziehen lassen. Anders sieht es aus, wenn Sie mit einem ganzen Koffer voller gefälschter Trikots erwischt werden. Sie können dann noch so ernsthaft behaupten, dass Sie damit sämtliche Jugendmannschaften Ihres örtlichen Fußballvereins einkleiden wollten – der Zoll wird vermuten, dass Sie die Trikots weiterverkaufen wollen. Dann droht Ihnen eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Markengesetz.

In manchen Ländern gilt schon der Kauf von Plagiaten als Straftat. Einer dänischen Touristin wurden in Italien 10.000 Euro Strafe aufgebrummt, weil sie eine falsche Gucci-Sonnenbrille für 10 Euro kaufte. Eine Österreicherin kam mit 1.000 Euro Strafe für den Kauf einer gefälschten Handtasche noch recht günstig davon. Spanien zeigt sich hier zur Zeit noch großzügig, doch das kann sich immer ändern. Verzichten Sie am besten ganz auf den Kauf von Fälschungen, die obendrein auch noch oft mit gesundheitsschädlichen Stoffen belastet sind.

Verbotene und genehmigungspflichtige Zolleinfuhr

Verboten ist die Einfuhr von Produkten, die gegen das Washingtoner Artenschutzüberabkommen verstoßen. Dies sind zum Beispiel Handtaschen aus Schlangen- oder Krokodilleder. Diese werden vom Zoll konfisziert. Für Waffen gelten verständlicherweise sehr strenge Vorschriften. Wenn Sie mit Ihrem Sportgewehr nach Mallorca reisen um dort an Wettkämpfen teilzunehmen oder auf die Jagd zu gehen, müssen Sie einen europäischen Feuerwaffenpass vorlegen und nachweisen können, was Sie damit vorhaben (z.B. die Einladung des mallorquinischen Schützenvereins zum Wettbewerb).

Denken Sie auch daran, dass es nicht ohne weiteres möglich ist, eine auf Mallorca gekaufte Waffe mit nach Deutschland zu bringen. Dies gilt selbst, wenn Sie auf einem Flohmarkt eine herrlich antike alte Büchse entdecken, die Sie zuhause zur Dekoration an die Wand hängen möchten. Holen Sie sich vor der Heimreise eine Erlaubnis zum Transport des guten Stücks ein.

Übrigens gelten Paintball-Waffen aufgrund der Verletzungsgefahr nicht als Spielzeug. Paintball-Waffen mit einem "F-Kennzeichen im Fünfeck" und einer Bewegungsenergie von 0,5 bis 7,5 Joule dürfen erlaubnisfrei transportiert werden. Ohne Kennzeichen und ab 7,5 Joule sind sie genehmigungspflichtig.

Zollbestimmungen für Mallorca bei Rückreise durch ein Nicht-EU-Land

Fahren Sie bei Ihrer Rückreise von Mallorca mit dem Auto durch die Schweiz nach Deutschland, sollten Sie unbedingt beachten, dass die Schweiz nicht zum EU-Gebiet gehört. Hier gelten wesentlich strengere Zollfreimengen, sowohl was die Einreise in die Schweiz als auch die Ausreise aus der Schweiz betrifft. Die Wertgrenzen für die bekanntesten Produkte sind:

  • 200 Zigaretten ODER
  • 100 Zigarillos ODER
  • 50 Zigaretten ODER
  • 250 Gramm Tabak
  • 2 Liter Wein
  • 1 Liter Spirituosen

Kommen Sie mit 6 Flaschen Tunel oder drei Stangen Zigaretten aus Mallorca zurück, sollten Sie die Schweiz auf dem Rückweg also lieber vermeiden.

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