AGB

1. Allgemeines

DYNAMYA Group LLC ( www.Finca-Ferienhaus.de ) ist als Vermittler von Mietobjekten auf Mallorca tätig. Es werden im Auftrag eines Objekteigentümers oder dessen Bevollmächtigten (hier: Vermieter) und dem Mieter (hier: Kunde) Mietverträge für Ferienwohnobjekte auf Mallorca Mietverträge vermittelt.

DYNAMYA Group LLC ist im Interesse der Kunden für den Abschluss des Mietvertrages tätig. Die Aufgabe der DYNAMYA Group LLC besteht darin, dem Kunden ein Vertragsangebot weiterzuleiten und im Weiteren die benötigten Reiseunterlagen bereitzustellen, die durch den Vermieter zur Verfügung gestellt werden. Die DYNAMYA Group LLC ist außerdem als Empfangsbote für Vermieter und deren Ferienobjekte zu sehen. Zu beachten ist, dass Mietverträge immer unmittelbar zwischen Vermieter und Kunden geschlossen werden. Mit der DYNAMYA Group LLC kommen keinerlei Vertragsbeziehungen zustande.

2. Anmeldung / Buchung und Zahlung

Das Angebot an den Kunden erfolgt schriftlich durch die DYNAMYA Group LLC. Dieses Angebot geht dem Kunden als E-Mail, Fax oder auf postalischem Weg zu. In diesem Schriftstück findet sich die Bestätigung der Buchung. Die Belegungsmöglichkeit des gewünschten Objektes und auch die Vertragsbedingungen sind in dieser Bestätigung zu finden. Durch die Erteilung des Buchungsauftrages bestätigt der Kunde die Akzeptanz der hier vorliegenden Geschäftsbedingungen von www.Finca-Ferienhaus.de (DYNAMYA Group LLC) und das Zustandekommen des Mietvertrages, der zwischen Mieter und Kunden geschlossen wird.

Die Anzahl der Personen, die das Mietobjekt beziehen werden und eventuell mitgeführte Haustiere sind hier besonders zu erwähnen. Diese Angaben verändern eventuell getroffene Verabredungen und müssen gesondert durch die DYNAMYA Group LLC bestätigt werden. In der Regel beträgt die Anzahlung für das Mietobjekt 20 % des anfallenden Mietpreises, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Der Rest des Rechnungsbetrages ist durch den Kunden spätestens 6 Wochen vor dem Beginn des Mietvertrages selbständig auf das angegebene Konto der DYNAMYA Group LLC zu überweisen. Es bedarf keiner weiteren Aufforderung zur Restzahlung. Sobald die Anzahlung auf dem Konto der DYNAMYA Group LLC eingegangen ist, erhält der Kunde frühestens die erforderlichen Reiseunterlagen. Als spätester Zeitpunkt ist für die Übersendung der Reiseunterlagen eine Woche vor Mietbeginn vorgesehen. Sollte die Zahlung des Rechnungsbetrages verspätet oder gar nicht eingehen, so wird dies als Rücktritt angesehen. Das Ferienobjekt kann in diesem Fall anderweitig vermittelt werden und die DYNAMYA Group LLC kann, wie in Ziffer 3 beschrieben, eine Rücktrittsgebühr einfordern.

3. Rücktritt / Storno

Der Kunde bestätigt eine Buchung durch die Erteilung des Buchungsauftrages. Diese Auftragserteilung erfolgt schriftlich oder telefonisch. Wird dieser Auftrag storniert, so werden Storno-Gebühren – wie folgt – erhoben:

·   30 % der Mietzahlung – Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn

·   50 % der Mietzahlung – Rücktritt von 89 bis 60 Tagen vor Mietbeginn

·   80 % der Mietzahlung – Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn

·   100 % der Mietzahlung – Rücktritt später oder am Anreisetag.

Der Berechnung der Rücktrittskosten liegt der Posteingang/Fax/E-Mail bei DYNAMYA Group LLC zu Grunde. Kann ein Ersatzmieter gestellt werden oder eine Weitervermietung durch den Veranstalter erfolgen, so sind keine Rücktrittsgebühren für die Zeit der Weitervermietung zu entrichten.

4. Leistungsänderung / Umbuchung

Werden Leistungsänderungen vorgenommen, so sind diese schriftlich vorzunehmen und müssen durch die DYNAMYA Group LLC bestätigt werden. Zu diesen Änderungen zählen die Zahl der Reisenden, Änderung des Reiseziels oder –zeitraumes, Änderung des Mietobjektes etc. Auch ist die Zahlung des Anzahlungsbetrages, der sich durch die Änderung ergibt, auf das Konto der DYNAMYA Group LLC notwendig. Sollte eine Stornierung stattfinden, ohne dass zuvor eine Anzahlung erfolgt ist oder sollte eine Änderung des Mietobjektes gewünscht werden, so wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 Euro fällig. Für die Änderung der Personenzahl fällt diese Gebühr nicht an. Wurden keinen anderweitigen Vereinbarungen getroffen, so ist die Zahlung der Restsumme spätestens am Tag der Anreise vor Ort in bar zu entrichten.

Eine Mehrkostenpauschale in Höhe von 60,00 Euro pro Rate fällt an, sofern der Restbetrag vor Ort nicht vollständig entrichtet wird. Werden die im Mietvertrag vereinbarten Leistungen geändert oder weichen diese ab und wurden sie von der DYNAMYA Group LLC unverschuldet ausgelöst, so sind diese nur dann erlaubt, wenn diese Änderungen/Abweichungen nicht erheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben jedoch unberührt, sofern geänderte Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sollten Abweichungen oder Änderungen auftreten, so verpflichtet sich die DYNAMYA Group LLC seinerseits, dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. In einem solchen Falle kann ein kostenloser Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung angeboten werden. Sollte der Aufenthalt bei Vertragsabschluss nicht erheblich beschwert, beeinträchtigt oder gefährdet werden, sei es durch vorhersehbare Gewalt oder Streik, so haben beide Vertragspartner das Recht zu kündigen. Die Haftung der DYNAMYA Group LLC beschränkt sich in einem solchen Falle auf die Erstattung des Betrages, der bis dahin geleistet wurde.

5. Haftung von www.Finca-Ferienhaus.de  (DYNAMYA Group LLC)

DYNAMYA Group LLC hat die Aufgabe, die Buchung eines Kunden an den jeweiligen Vermieter zu vermitteln, der für das gewünschte Ferienobjekt in Frage kommt. DYNAMYA Group LLC übernimmt die Haftung im Rahmen der Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute und ist somit für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung verantwortlich. Sollten vorübergehende Störungen auftreten, wie zum Beispiel die Störung der Strom- oder Wasserversorgung oder durch naturbedingte oder örtliche Gegebenheiten verursachte Störungen, so wird diese Haftung nicht durch DYNAMYA Group LLC übernommen. Die Haftung der DYNAMYA Group LLC entfällt außerdem für die dauernde Bereitschaft von Installationen (Heizung, Klimaanlage, Pool) oder für Lärmbelästigungen, die durch eventuelle Bauarbeiten auf Nachbargrundstücken entstehen könnten. Die Höhe der Haftung für Schäden, nicht körperlicher Art, aus dem Mietvertrag ist auf die Höhe des Mietpreises beschränkt. In diesem Fall darf ein Schaden des Kunden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein. Es wird durch die DYNAMYA Group LLC außerdem keine Haftung für Schäden, auch körperlicher Natur, übernommen, die durch Unfälle im Mietobjekt oder auf dessen Grundstück für den Kunden entstehen. Es wird außerdem ausdrücklich auf die Aufsichtspflicht  gegenüber mitreisenden Kindern hingewiesen, besonders mit Blick auf die unterschiedlichen Tiefen der Swimmingpools oder unwegsames Gelände der Ferienobjekte. Aufsichtspersonen müssen dieser Pflicht mit größter Sorgfalt nachkommen.

6. Gewährleistung

Der Kunde hat innerhalb einer angemessenen Frist das Recht Abhilfe zu verlangen, wenn eine Leistung durch die DYNAMYA Group LLC nicht vertragsgemäß erbracht wird. DYNAMYA Group LLC darf durch eine gleichwertige oder höherwertige Leistung Abhilfe schaffen. Die kann aber verweigert werden, wenn der erforderliche Aufwand unverhältnismäßig hoch ist. Ein Kunde darf die Minderung des Mietpreises geltend machen, wenn Leistungen nicht – wie im Vertrag vereinbart – erbracht wurden und wenn die Anzeige der Nichterbringung nicht schuldhaft unterlassen wurde.

7. Verpflichtung des Mieters

Der Kunde geht die Verpflichtung ein, dass nicht mehr Personen das Mietobjekt bewohnen, als angemeldet sind. Sollten Leistungsstörungen auftreten, so ist der Kunde in der Pflicht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, was der Behebung der Störung beiträgt. Eventuell entstandener Schaden muss möglichst gering gehalten werden. Besonders ist der Kunde dazu verpflichtet, eventuelle Beanstandungen beim Vermieter bzw. der örtlichen Hausverwaltung sofort und noch während des Aufenthaltes mitzuteilen. Rückerstattungsansprüche entstehen nur, wenn der Kunde sich noch während des Ferienaufenthaltes mit der DYNAMYA Group LLC auf Mallorca sowie beim Vermieter des Objektes Telefonisch meldet und so die Möglichkeit bietet, den Mangel zu beheben. Wird dies nicht beachtet und erfolgt keine ausdrückliche Einwilligung durch die DYNAMYA Group LLC, so verliert ein Kunde, der die Unterkunft vorzeitig verlässt, jeden Anspruch auf eine etwaige Rückerstattung des Mietpreises. Bestehen eventuelle Ansprüche aus dem Vertrag, so müssen diese innerhalb eines Monats nach Rückkehr gegenüber der DYNAMYA Group LLC geltend gemacht werden. Überdies ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr zwischen DYNAMYA Group LLC und dem Kunden nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise vereinbart. Kunden haben das Mietobjekt sauber (besen- und schrankrein) zu hinterlassen. Es steht in der Pflicht des Kunden, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu behandeln. Treten während des Aufenthaltes Schäden auf, so sind diese dem Vermieter oder der örtlichen Verwaltung zu melden. Der Kunde steht für durch ihn entstandene Schäden in der Haftung.

8. Anreise / Abreise

Im Angebot ist der Zeitpunkt angegeben, zu dem das Objekt am Anreisetag bezogen werden darf. Am Tag der Abreise ist das Mietobjekt bis 10.00 Uhr zu verlassen, wenn im Angebot keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Es kann mit dem Vermieter geklärt werden, wenn zum Beispiel durch einen späteren Rückflug das Objekt länger bewohnt werden soll. Grundsätzlich kann die An- und Abreise für fast alle Ferienobjekte an einem Wochentag nach Wahl erfolgen. Es besteht allerdings eine Mindestbuchungsdauer von 7 Tagen und auch die Preise  gelten für Buchungen ab einer Dauer von 7 Tagen. Sollte die Buchungsdauer weniger als 7 Tage betragen, so wird nicht nach Übernachtungen, sondern nach Tagen abgerechnet. Die Hinterlegung einer Sicherheitskaution wird von vielen Vermietern gewünscht. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Kaution bei der Anreise vor Ort in Form von Bargeld zu hinterlegen und am Tag der Abreise wird dieser Betrag wieder erstattet. Sollten Schäden aufgetreten sein, wie zum Beispiel Glasbruch, so werden diese in Rechnung gestellt und vom Kautionsbetrag abgezogen.

9. Sonstige Bestimmungen

Für Streitigkeiten, die aus dem vorgenannten Mietvertrag entstehen, ist der Gerichtsstand Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam werden, so hat die nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Klagen können durch den Kunden nur am Sitz der Firma/Hauptzentrale der DYNAMYA Group LLC eingereicht werden.